Das GebüH und seine Auslegung

Rechnungslegung

Die Rechnungsstellung hat im Sinne der Nebenpflichten aus dem Behandlungsvertrag zu erfolgen. Dabei ist auf Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu achten. Der Zusammenhang zwischen Diagnose und Therapie muss schlüssig dargestellt werden.
Folgende Details müssen auf der Rechnung ausgewiesen werden:
  • Praxisbezeichnung und Adresse
  • Datum und Nummer der Rechnung
  • Steuernummer
  • Vor- und Nachname sowie Adresse des Patienten
  • Vollständige Diagnose
  • Datum der Behandlung
  • Abzurechnende Ziffern und Leistungsbeschreibung
  • Zahlungsziel
  • Evtl. Bankverbindung
Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung grundsätzlich frei und unabhängig. Als Orientierungshilfe existiert seit 1926 ein Gebührenverzeichnis, welches die zuletzt 1983 in einer Umfrage ermittelten Honorare aufzeigt (minimaler und maximaler Rahmen). Die Erstattungsbeträge der Leistungsträger (Krankenversicherungen) bewegen sich überwiegend innerhalb dieser Rahmenbeträge, dies jedoch in unterschiedlicher Höhe.
Heilpraktiker können nicht direkt mit den Leistungsträgern abrechnen. Der Patient muss zunächst die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen. Die Rückerstattung durch die Leistungsträger erfolgt für die Patienten je nach Versicherung (bzw. Abrechnungsart).

Folgende Abrechnungsarten werden unterschieden:

  • SZ = Selbstzahler, Patient übernimmt alle Kosten selber
  • PKV1 = Erstattung bis zum analogen Schwellenwert GOÄ (Mehrheit der privaten Krankenkassen)
  • PKV2 = Erstattung bis zum unteren GebüH Rahmen, max. bis zum analogen Schwellenwert GOÄ
  • Beihilfe = Erstattung bis zum oberen GebüH Rahmen, max. jedoch bis zum analogen Schwellenwert GOÄ
  • PostB = Postbeamten Krankenkasse
Beispiel: Rückerstattung für
Ziffer 1 - Eingehende Untersuchung
13,41 EUR PKV1
12,30 EUR PKV2
12,30 EUR Beihilfe
11,08 EUR PostB
Hinweis: Alle medizinischen Leistungen werden ohne Mehrwertsteuer - also netto - ausgewiesen.

Software heilpraxisLIFE

Wie der Heilpraktiker seine Rechnungen erstellt ist ihm überlassen. Am einfachsten kann das aber mit einer geeigneten Software erfolgen.
Die Software heilpraxisLIFE wurde speziell auf die Bedürfnisse von Heilpraktikern zugeschnitten. Die GebüH ist komplett mit allen aktuell gültigen Preisen enthalten.

Demoversion siehe
www.heilpraktikersoftware.de
Heilpraktiker GebüH Rechnung
Nachfolgend finden Sie eine Beispielrechnung – erstellt mit der Software heilpraxisLIFE. Alle notwendigen Details sind im Ausdruck enthalten.
Hinweis: Die Software heilpraxisLIFE enthält auch eine Schnittstelle für eine sog. Abrechnungsstelle. Für einen geringen prozentualen Abschlag wird die Forderung an die Abrechnungsstelle verkauft. Vorteil: sofortiger Zahlungseingang und kein Aufwand durch säumige Patienten.
  PLZ