Finanzielle Fördermöglichkeiten für die
Weiterbildung zur/m Heilpraktiker/in

Die Weiterbildung zur/m Heilpraktiker/in stellt nicht nur eine zeitliche und energetische, sondern auch eine finanzielle Belastung dar. Darunter fallen die Gebühren für die Heilpraktikerschule, Literatur, Übungsmaterial und Reisekosten, um zum Unterricht zu kommen und die ggf. mehrfach zu zahlenden Prüfungsgebühren. Manchmal muss auch ein Verdienstausfall, der durch verminderte Arbeitsstunden zugunsten der Weiterbildung entsteht, ausgeglichen werden. Wie kommt Frau/Mann zu Finanzspritzen?
Hier ein Überblick über mögliche Ansprechpartner. Da Fördermittel, die nicht mehr zurück gezahlt werden müssen, teilweise sehr individuell von den jeweiligen Förderinstituten berechnet werden, lohnt es sich auf alle Fälle, persönlich anzufragen. Auch bei der Vergabe von möglichen Darlehen wird die Vergabe individuell genehmigt. Mögliche Ansprechpartner sind die

KfW-Bank
www.kfw-foerderbank.de und die

LfA Förderbank Bayern
www.lfa.de.

Bildungsprämie/
Bildungsgutschein

Die Bundesregierung fördert berufliche Fortbildung seit diesem Jahr mit bis zu 500 € pro Jahr und Person. Voraussetzung ist, dass man dieselbe Summe privat ebenso aufwendet und die Beratung einer dafür zertifizierten Stelle vorher in Anspruch nimmt. Die Anerkennung von Heilpraktikerschulen, bei denen die Bildungsprämie eingelöst werden kann, kann man dabei in Erfahrung bringen. Mehr unter www.bildungspraemie.de

Zivildienstleistende und Soldaten

Das Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) oder das Bundesamt für Zivildienst fördern individuelle Bildungsmaßnahmen von Zeitsoldaten/ Zivildienstleistenden. Wichtig ist, die mögliche Kostenübernahme VOR dem Beginn der Ausbildung abzuklären.

Begabtenförderung für Gesundheitsfachberufe

Sie können sich auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf haben. Dazu gehören AltenpflegerIn, DiätassistentIn, ErgotherapeutIn, Gesundheits- u. KrankenpflegerIn, Gesundheits- u. KinderkrankenpflegerIn, Hebamme/ Entbindungspfleger, Logopädin/Logopäde, Masseur u. med. BademeisterIn, Medizinisch-technische/r AssistentIn- Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technische/r AssistentIn- Labor, Medizinisch-technische/r AssistentIn- Röntgen, OrthoptistIn, Pharmazeutisch-techn. AssistentIn, PhysiotherapeutIn, Podologe/Podologin, RettungsassistentIn, Veterinär-med.-techn. AssistentIn. Mehr unter www.begabtenfoerderung.de

Finanzamt

Alle Aufwendungen, die der beruflichen Fortbildung dienen, können als Werbungskosten, bzw. Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

Arbeitgeber

Wenn Ihr Arbeitgeber über Ihre Weiterbildungsabsicht informiert ist und Sie finanziell unterstützt, kann er nach SGB-AEZ § 235 c die Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen.

Bildungsurlaub

Zeit ist Geld. In fast allen Bundesländern kann man „Freistellungstage“ für Weiterbildung erhalten (Ausnahmen sind Bayern, Sachsen, Thüringen).
Heilpraktikerausbildung Finanzierung Gutschein

Eltern, Großeltern und andere Verwandte

Oft freuen sich die Ihnen nahe stehenden Menschen, wenn sie eine sinnvolle Sache unterstützen können. Es muss ja nicht gleich ein Geschenk sein, auch ein zinsloses Darlehen hilft, die Ausbildung zu finanzieren. Ein möglichst schriftlicher Vertrag über die Rückzahlungsmodalitäten schafft klare Verhältnisse und gibt beiden Seiten Sicherheit.
Die Inhalte der Texte sollen an Ihren Bedürfnissen orientiert sein. Deshalb: teilen Sie uns Ihre konstruktive Kritik, Ihre Wünsche und Anregungen oder wie es Ihnen beim Umsetzen der Vorschläge ergangen ist, mit.

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info@heilpraktikerabc.de.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
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