Tetanus "Impfung" - Vorsätzliche Körperverletzung?

Ein Arzt, der vorsätzlich Behandlungsrisken verschweigt oder unnötige Behandlungen mit verschwiegenen Risiken für den Patienten durchführt, macht sich strafbar, wenn der behandelte Patient dadurch Gesundheits-schäden erleidet.
Jeder invasive Eingriff, der nicht die Zustimmung des Patienten oder seines Vertreters hat, ist per Gesetz eine Körperverletzung. Eine wirksame Einwilligung setzt die umfassende Aufklärung des Patienten über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken voraus. Jeder Patient kennt diese Fragebögen, Infoblätter und “Absolutionserklärungen”, mit denen sich meist Kliniken vor Eingriffen mit bekannten und unbekannten Risiken absichern. An den meisten niedergelassenen Ärzten scheint die Vorstellung, dass sie auch die gleichen Aufklärungspflichten und strafrechtlichen Risiken haben, spurlos vorbei zu gehen. Eine Impfempfehlung der STIKO ist kein Freifahrtsschein, die pflichtgemäße Aufklärung der Patienten zu unterlassen.
In Deutschland gibt es pro Jahr etwa 15 Tetanus-Erkrankungen, von denen etwa 3-4 Fälle, meist bei Patienten höheren Alters, tödlich verlaufen. Bei etwa 82 Millionen Bürgern beträgt die Wahrscheinlichkeit an Tetanus zu sterben etwa 3,5/82000000 = 0,0000000427 = 0,00000427%.
Bei einer Lebenserwartung von 75 Jahren beträgt das statistische Risiko an einer Tetanuserkrankung zu sterben 75 * 0,00000427 =0,00032 %.
Sollten Sie bei einer Verletzung von Ihrem Haus- oder Kinderarzt, nach der letzten Tetanus-“Impfung” gefragt werden, können Sie fast sicher sein, dass er nicht weiß, über was er eigentlich redet. Eine Impfung ist eine (in der Wirksamkeit umstrittene) Immunisierung gegen einen Erreger durch die Gabe von Antikörpern (Passivimpfung) oder durch Bildung von Antikörpern (Aktivimpfung), meist provoziert durch eine Injektion “abgeschwächter” Erreger.
Eine “Tetanus-Spritze” ist nach dieser Definition keine Impfung, da es keine Immunisierung gegen das Bakterium Clostridium tetani beim Menschen gibt und es folgerichtig Unsinn wäre, abgeschwächte Tetanuserreger zu injizieren. Stattdessen soll der Patient Antikörper gegen eines der Giftstoffe (Toxine) des Tetanusbakteriums bilden, in dem ihm dieses “abgeschwächte” Toxin injiziert wird. Neuere Forschungen lassen auch an dieser Praxis Zweifel an der prinzipiellen Wirksamkeit aufkommen. Hinzu kommt, dass das Bakterium Sporen zur Verbreitung bildet, die praktisch überall in unserer Umwelt vorhanden und extrem widerstandsfähig sind. Wir sind dadurch täglich mit diesem natürlichen Erreger konfrontiert und es kommt nur in extrem seltenen Fällen zu Tetanuserkrankungen.
Dies ist, wegen der fehlenden Immunisierung gegen den Tetanuserreger, NICHT durch Impfungen erreicht worden, sondern durch verbesserte Hygiene und moderne Lebensumstände, die in vielen Entwicklungsländern nicht gegeben sind.
Auf der aktuellen WHO-Karte über die Tetanus-Verbreitung ist Europa folgerichtig praktisch “Tetanus-frei”(!) Diese Fakten halten unsere Schulmediziner auch im Jahre 2008 nicht davon ab, die jeglicher epidemiologischer Grundlage entbehrenden STIKO-Empfehlungen zur Tetanus-“Impfung”, umzusetzen. Wieviele Prozent der Schürf-, Kratz-, Biß und sonstigen Wunden wirklich in einer Arztpraxis behandelt werden ist nicht bekannt, aber die allermeisten Patienten werden sicherlich nicht wegen jedem “Kratzer” zum Arzt gehen. Diese Fälle sind aber auch in den 0,00032% enthalten...
Was ist gegen eine Tetanus-“Impfung” einzuwenden, außer, dass deren Notwendigkeit rein statistisch nicht begründbar ist, diese dem Gesundheitssystem sehr viel Geld kostet und jede Spritze ein potentielles Infektionsrisiko darstellt? Die Wahrscheinlichkeit einer schweren Infektion einer Wunde durch andere Keime ist sehr viel wahrscheinlicher und gefährlicher. Wie man fachlich ernsthaft die “Notwendigkeit” einer Tetanusspritze bei einer Verletzung begründen will, die zu einer unnötigen Schwächung des Organismus durch das Tetanus-Gift führt, bleibt das Geheimnis des behandelnden Arztes.
Kein Geheimnis ist mittlerweile, dass das Adjuvans Aluminiumhydroxid bzw. Aluminiumsulfat, zu finden in den meisten Impfstoffen, ein potentieller Auslöser von Autoimmunerkrankungen verschiedenster Art ist. Die Palette reicht von Enzephalien mit schweren, oft bleibenden neurologischen Schäden, über Rheuma, Diabetes, bis zu selteneren Krankheiten, die durch ein irritiertes Immunsystem verursacht werden. Dem irritierten Immunsystem sind kaum Grenzen gesetzt, was es angreift.
Auch in den Fachinformationen und Beipackzettel sprechen die Hersteller eine, wenn auch wohl ungewollt, deutliche Sprache. “Da Nebenwirkungen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen, häufig nicht gemeldet werden” sind sinngemäß die teils schweren Gesundheitsschäden, verniedlichend “Nebenwirkungen” genannt, in der Praxis wohl als weit verbreiteter bekannt, als unter den Einstufungen “selten” bis “sehr selten” zu finden ist. Die Meldequote von potentiellen Impfschäden beträgt etwa nur 2%. Dadurch darf man davon ausgehen, dass es mindestens ca. Faktor 50 Mal mehr Fälle gibt, als angegeben (!). Die Größenordnung potentieller und realer Gesundheitsschäden durch Impfungen, liegt also in der Größenordnung Hunderttausender Betroffener in Deutschland! Da die Tetanus-“Impfung” eine der häufigsten “Impfungen” in Deutschland ist, geht ein Großteil der potentiellen Impfschäden statistisch auf das Konto dieser Impfungen. Das steht in keinem Verhältnis zu den ca. 15 Tetanuserkrankungen pro Jahr in Deutschland.
Der Grundsatz “Vor allem nicht schaden” wird hier massivst verletzt. Die Verantwortung für eine medizinisch einwandfreie Impfrisikoaufklärung und deren Nachweis (!) obliegt dem behandelnden Arzt. Die Tetanus-“Impfung” kann man aus diesen Gründen eigentlich nur als potentielle vorsätzliche Körperver-letzung werten, da sie medizinisch nicht zu rechtfertigen ist und in den seltensten Fällen eine umfassende Aufklärung über potentielle schwere Impfschäden stattfindet.
Wenn Sie Ihr Arzt über diese Dinge aufgeklärt hat, können Sie sich glücklich schätzen.
Wenn nicht, dann sollten Sie ihn aufklären oder wechseln.

2008, Iatro Genius

Hinweis der Redaktion:

Der Autor dieses Artikels, Iatro Genius, kämpft seit einigen Jahren gegen die gängige Impfpraxis in Deutschland. Ein Mitglied seiner Familie erlitt aufgrund einer Impfung einen schweren Impf-schaden.

Hinweis für Heilpraktikeranwärter:

Das Bestehen der Überprüfung zum Heilpraktiker hängt wesentlich von einer positiven Einstellung gegenüber der gängigen Impfpraxis ab.

Hinweis für Heilpraktiker:

Eine sachgerechte und objetive Aufklärung der Patienten zum Thema Impfung ist unerläßlich – siehe Aufklärungspflicht des Heilpraktikers. Eine entsprechende Dokumentation ist zu führen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
Robert-Koch-Institut
www.rki.de
Zeitschrift ImpfReport
www.impf-report.de
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