Die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden (z. B. die Gesundheitsämter) können die beschränkte Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde, auf dem Gebiet der Psychotherapie, nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) erteilen. Umgangssprachlich wird oft vom „kleiner Heilpraktiker“ oder „Psy HP“ gesprochen. Die Gesundheitsämter verwenden folgende Bezeichnung

– Heilpraktiker/in (Psychotherapie)
– Psychotherapeutische(r) Heilpraktiker/in
– Heilpraktiker/in, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie

Hinweis: Ein Heilpraktiker ohne Beschränkung darf neben der allgemeinmedizinischen Untersuchung und Behandlung auch Psychotherapie betreiben. Ein Heilpraktiker mit Beschränkung darf ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten.

Es gibt keine staatliche Püfungsordnung, die Kriterien zum Erwerb des Titels Heilpraktiker/in (Psychotherapie) enthält. Deshalb existieren auch keine vorgegebenen Ausbildungsstandards. Grundlage für die Erteilung der Erlaubnis ist eine Überprüfung durch die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde (z. B. die Gesundheitsämter), die ausschließen soll, dass der Antragsteller eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Ist die Erlaubnis erteilt, ist diese bundesweit gültig.

Heilpraktiker/in (Psychotherapie) rechnen ihre Leistungen mit dem Patienten direkt ab. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen oder erstatten normalerweise keine Kosten. Die Kostenübernahme durch (private) Krankenversicherungen ist vertragsabhängig und sollte immer vom Patienten vorab geklärt werden. Auch bei Beihilfestellen des öffentlichen Dienstes ist eine Klärung bzgl. Kostenübernahme im Vorfeld notwendig. Häufig findet keine Kostenerstattung statt.

Heilpraktiker/in (Psychotherapie) können aufgrund der psychischen Störungen der Klienten eigenverantwortlich entscheiden, welche Therapieformen zur Anwendung kommen. Beliebte psychotherapeutische Verfahren sind:

  • Gesprächstherapie
  • Verhaltenstharapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse
  • Entspannungsverfahren
  • Kunst- und Gestaltungstherapie