Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin ist eine in Deutschland geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktiker Gesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen (ohne Bestallung). Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von §18 des Einkommensteuergesetzes. Als Freiberufler besteht für den Heilpraktiker die Möglichkeit, Arbeitszeit und Leistungsvergütung selbst festzulegen.

Nach der umfassenden Heilpraktikerausbildung mit anschließender Überprüfung durch das Gesundheitsamt, gibt es für den erfolgreichen Absolventen mehrere Möglichkeiten den Beruf des Heilpraktikers auszuüben:

  • Aufbau einer eigenen Heilpraktiker-Praxis: Der Traum des eigenverantwortlichen Arbeitens will gut geplant sein und fordert gerade in der Anfangszeit sehr viel Einsatz. Die Auswahl eines geeigneten Praxis-Standortes, der oftmals langwierige Aufbau eines Patientenstammes sowie die Bereitschaft für Hausbesuche und Notfalldienste sind nur einige Punkte, über die man sich im Klaren sein muss.
  • Assistenztätigkeit in einer Heilpraktiker-Praxis: Wer keine eigene Praxis aufbauen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, Assistenztätigkeiten in einem Angestelltenverhältnis auszuführen.
  • Viele Heilpraktiker arbeiten als Dozenten in medizinischen Bildungseinrichtungen z.B. an einer Heilpraktiker Schule.

Die Hauptaufgaben bzw. Pflichten eines Heilpraktikers sind:

  • Erstellung von aussagekräftigen Diagnosen
  • Information des Patienten
  • Auswahl und Durchführung von geeigneten Therapien
  • Dokumentation aller Tätigkeiten
  • kontinuierliche Weiterbildung
  • Einhaltung von Vorschriften und Richtlinien

Beliebte Diagnose- und Therapieverfahren vieler Heilpraktiker:

Manuelle Verfahren

  • Osteopathie
  • Craniosacraltherapie
  • Reflexzonenmassage
  • Kinesiologie
  • Therapie nach Dorn/Breuss
  • Massagen

Energetische Verfahren

  • Homöopathie
  • Therapie mit Schüssler Salzen
  • Bachblütentherapie

Invasive Verfahren

  • Akupunktur
  • Neuraltherapie
  • Injektionen/Infusionen
  • Schröpfen

Sonstige Verfahren

  • Phytotherapie/Spagyrik
  • Ausleitungsverfahren
  • Psychotherapie
  • Farb- bzw. Lichttherapie
  • elektrische Verfahren
  • Ernährungsberatung
  • Irisdiagnose
  • Hypnose

Wichtig: Der Beruf des Heilpraktikers unterliegt gesetzlichen Einschränkungen. Nachfolgend werden einige dieser Einschränkungen aufgezählt. Die Auflistung ist aber bei weitem nicht vollständig.

  1. Für viele Infektionskrankheiten, insbesondere Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, besteht Behandlungsverbot für Heilpraktiker (siehe IfSG Infektionsschutzgesetz).
  2. Arzneimittel dürfen vom Heilpraktiker zwar hergestellt werden – die Verabreichung ist aber nur innerhalb der Praxisräume erlaubt (siehe AMG Arzneimittelgesetz).
  3. Erkrankungen, die unter das Gesetz der Zahnheilkunde fallen, dürfen vom Heilpraktiker nicht behandelt werden.
  4. Arzneimittel, die unter das BTM Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen von einem Heilpraktiker nicht verordnet werden.

Ausblick: Das Interesse der Bevölkerung an der Naturheilkunde und alternativer Medizin wächst stetig. Immer mehr Menschen wenden sich bei gesundheitlichen Problemen an Heilpraktiker und erhoffen sich wirksame Behandlungsmethoden. Viele Patienten sind oftmals nicht mehr bereit, Arzneimittel mit mannigfaltigen Nebenwirkungen einzunehmen. Aus diesem Grund übernehmen immer mehr Krankenkassen die anfallenden Kosten für alternative Behandlungsmethoden. Die Zukunftsaussichten für den Beruf des Heilpraktikers sind durchaus positiv zu bewerten.